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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen von COM/ON/FOUR Gesellschaft für Personal- und Organisationsentwicklung
mbH ausgeführten Leistungen und Lieferungen liegen diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere
widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
1. Angebot und Auftrag
Die von COM/ON/FOUR zu
erbringenden Leistungen werden über schriftliche Angebote spezifiziert. Aufwand
und Kosten werden im Angebot differenziert und leistungsbezogen dargestellt.
Alle Angebote sind freibleibend. Preise und Aufwandschätzung beruhen auf den
Erkenntnissen bei Angebotsabgabe. Änderungen sind vorbehalten.
Ein
Auftrag kommt durch die jeweilige Auftragsbestätigung des Auftraggebers
zustande. Der Auftraggeber erteilt den jeweiligen Auftrag schriftlich auf der
Grundlage eines von COM/ON/FOUR vorgelegten Angebots. Die von uns zu
erbringenden Leistungen werden auf Grundlage eines ausführlichen und
systematischen Briefings durch den Auftraggeber vereinbart.
2. Leistungserbringung
COM/ON/FOUR ist
berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu
erfüllen. Soweit COM/ON/FOUR Aufträge an Dritte erteilt, gelten die Dritten
nicht als seine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Arbeitsergebnisse
Dritter wird ausgeschlossen.
COM/ON/FOUR versichert, dass alle von ihm
für die Projektdurchführung bereitgestellten Personen für die von ihnen
auszuführenden Leistungen die erforderliche Befähigung und Eignung
besitzen.
COM/ON/FOUR haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen
in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden oder in
seinem Einflußbereich liegen.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, COM/ON/FOUR die vereinbarten und für die
Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie
Hilfsmittel/Werkzeuge, zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.
4. Zahlungsbedingungen
Die Leistungen von
COM/ON/FOUR werden jeweils nach ihrer Erbringung separat in Rechnung gestellt.
Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Nach Absprache
mit dem Auftraggeber werden ggf. zusätzliche Dienstleistungen berechnet, wie
z.B. der Einsatz von technischem Personal, das Zuverfügungstellen von Medien und
Geräten, das Erstellen von Protokollen und Dokumentationen.
Die
Rechnungstellung erfolgt jeweils zum Monatsende für die bis dahin erbrachten
Leistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von vier
Kalenderwochen nach Rechnungseingang die Bezahlung jeder Einzelrechnung
vorzunehmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen
Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
COM/ON/FOUR berechnet seine
Leistungen gemäß den aktuell gültigen Konditionen, falls keine gesonderten
Vereinbarungen getroffen wurden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt,
sofern diese nicht bereits im vereinbarten Preis offen ausgewiesen ist.
5. Ausfall und Stornierung
Kann ein
Termin zur Erbringung der Leistung durch COM/ON/FOUR wegen höherer Gewalt,
Krankheit, Unfall oder sonstigen von COM/ON/FOUR nicht zu vertretenden Umständen
nicht eingehalten werden, ist COM/ON/FOUR unter Ausschluss jeglicher
Schadenersatzpflichten berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden
Termin nachzuholen.
Nimmt der Auftraggeber einen mit COM/ON/FOUR
abgesprochenen Termin (Besprechung, Training etc.) nicht wahr, wird für die
Durchführung der geplanten Aktivität ggf. ein Ersatztermin vereinbart. Der
Auftraggeber trägt die vereinbarten Honorare, wenn die Absage durch den
Auftraggeber aus Gründen erfolgt, die COM/ON/FOUR nicht zu vertreten hat
- bis 60 Tage vor dem geplanten Termin keine Honorare
- 60 bis 30
Tage vor dem geplanten Termin 25% der Honorare
- 30 bis 10 Tage vor dem
geplanten Termin 50% der Honorare
- bei weniger als 10 Tage vor dem geplanten
Termin 100% der Honorare
6. Genehmigung und Überprüfung
COM/ON/FOUR
verpflichtet sich, vor der Herstellung von Medien, jeweils die Genehmigung des
Auftraggebers bzw. seines Beauftragten einzuholen. Dies geschieht dadurch, daß
die Entwürfe an der dafür bezeichneten Stelle vom Auftraggeber bzw. seinem
Beauftragten abgezeichnet werden.
Der Auftraggeber übernimmt die
Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild
aller von COM/ON/FOUR vorgeschlagenen und gestalteten Leistungen. Eine Gewähr
für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit ist
ausgeschlossen.
7. Versicherung und Lagerung
Für das
Eigentum des Auftraggebers, insbesondere Manuskripte, Originale, reprofähige
Vorlagen, Quellmedien etc. wird von COM/ON/FOUR bei Transport und Aufbewahrung
keine Haftung übernommen, es sei denn, dass COM/ON/FOUR der Vorwurf grober
Fahrlässigkeit trifft.
8. Schutzrechte
Das im Rahmen der
Leistungserbringung durch COM/ON/FOUR eingebrachte Know-how ist durch
internationales Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im
Rahmen des Auftrages eingebrachte Know-how (z.B. in Form von Instrumenten,
Systemen, Formularen, Checklisten) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden.
Die Copyrights gegenüber Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im
Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows (Medien, Konzepte etc.) an
Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
Soweit
Nutzungsrechte, insbesondere Urheberrechte an den im Verlauf der
Auftragsbearbeitung erstellten firmenspezifischen Unterlagen entstehen,
überträgt COM/ON/FOUR diese dem Auftraggeber zur ausschließlichen Nutzung. Durch
die Vergütung sind auch Ansprüche wegen Verwertung der Arbeitsergebnisse nach
Beendigung der Zusammenarbeit abgegolten.
COM/ON/FOUR steht von allen im
Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Unterlagen ein kostenloses
Belegexemplar zu. Wir sind berechtigt, dies als Referenz bei der Eigenwerbung zu
verwenden. Direkten Mitbewerbern des Auftraggebers wird in keinem Fall Einblick
in die Unterlagen gewährt. Das Publizieren der Dienstleistung in Zeitschriften
bzw. auf Tagungen steht COM/ON/FOUR uneingeschränkt zu, es sei denn, es werden
Sachverhalte aus dem Punkt ‚Geheimhaltung‘ tangiert.
COM/ON/FOUR ist
berechtigt, seine allgemeinen Dienstleistungen auch Mitbewerbern des
Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Konkurrenzausschluss gilt in dem Sinne als vereinbart, dass gleiche Entwürfe
keinem genau branchengleichen Unternehmen geliefert werden, wenn dessen
Hauptabsatzgebiet mit dem des Auftraggebers zusammenfällt.
9. Geheimhaltung
COM/ON/FOUR verpflichtet
sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung auf
unbegrenzte Zeit über alle uns anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonstwie
bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen gegenüber Dritten zu
bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse auch nicht selbst
auszuwerten.
Der Ausdruck Geschäftsgeheimnis umfaßt alle betriebsinternen
Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem eingeschränkten
Personenkreis zugänglich sind und die nach dem Willen des Auftraggebers nicht
der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Dies gilt auch für Geschäftsgeheimnisse
der Kunden des Auftraggebers.
10. Allgemeine Bestimmungen
Es gelten
ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle weiteren
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von
COM/ON/FOUR.
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